Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGVU3 (BGV A3)

Elektrische Betriebsmittel, ob ortsveränderlich oder ortsfest, müssen regelmäßig geprüft werden, damit man mit ihnen sicher arbeiten kann. Der Begriff Betriebsmittel schließt Arbeitsmittel nach BetrSichV ein.

 

Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir Sie bei der  Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen DGUV Prüfungen.

Dazu gehören:

  • die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) sowie
  • die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (ehemals BGV A3).
  • Wir dokumentieren alle Prüfungen gerichtsfest und setzen für die Prüfung Ihrer elektrischer Betriebsmittel ausschließlich Fachkräfte ein.

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